Ihr Strandbad, Cafe & Lounge
am Freizeitsee Menzelen-Ost
Gester Str. 35, 46519 Alpen
Rick's Hundespielstrand
Ricks-Beach.de
Am Freizeitsee Menzelen
Gesterstrasse 35
46519 Alpen-Menzelen
Allgemeine Geschäftsbedingungen: (AGB‘s) 25 für Rick's Hundespielstrand
Rick's Beach Hundespielstrand
Gesterstr. 35 46519 Alpen
§ 1 Geltungsbereich, Nutzung und Aufsicht.
Diese
AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Betreiber ("Rick's
Beach- Hundespielstrand") und den Nutzern der Freizeitanlage.
Die Nutzung des Hundespielstrandes erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Hundeführers.
Rick's
Hundespielstrand stellt das Gelände lediglich zur Miete für die freie
Entfaltung von Hunden und Haltern zur Verfügung. Eine Aufsicht,
Betreuung oder Anleitung der Hunde durch den Betreiber findet nicht
statt.
Der Hundeführer ist für seinen Hund verantwortlich und muss ihn auf dem Platz jederzeit beaufsichtigen.
§ 2 Haftung des Hundeführers und Nutzungsvoraussetzungen
Versicherungspflicht: Die Nutzung des Hundespielstrandes ist nur mit einer gültigen Hundehalter-Haftpflichtversicherung des jeweiligen Hundes gestattet.
Haftung
des Halters: Der Hundeführer haftet uneingeschränkt für alle Personen-,
Sach- und Vermögensschäden, die durch ihn selbst, seinen Hund oder
seine Begleitpersonen auf dem Gelände verursacht werden. Die gesetzliche
Tierhalterhaftung bleibt davon unberührt.
Der
Hundeführer stellt den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter frei, die
Dritte aufgrund von Schäden durch den Hund des Nutzers gegen den
Betreiber geltend machen.
Gesundheit:
Voraussetzung für die Nutzung ist ein gültiger Impfschutz. Der
Hundeführer erklärt, dass sein Hund gesund, frei von ansteckenden
Krankheiten und Ungeziefer ist.
Kosten
für tierärztliche Behandlungen, die durch Verletzungen oder Beißereien
auf dem Platz entstehen, trägt grundsätzlich allein der jeweilige
Besitzer des verletzenden oder verletzten Hundes.
§ 3 Haftung des Betreibers
Der Betreiber haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Die
Haftung für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, wird
ausgeschlossen, sofern keine Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit und keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) vorliegt.
Der Betreiber haftet insbesondere nicht für Schäden, die entstehen durch:
Beißereien oder Auseinandersetzungen zwischen Hunden.
Unfälle
des Hundes oder des Hundeführers, die nicht auf einer Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht durch den Betreiber beruhen.
Den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände.
Zäune:
Die Zäune dienen der Eingrenzung des Bewegungsfreiraums, stellen jedoch
keinen absoluten Schutz vor Ausbruch dar. Der Betreiber haftet nicht
für den Entlauf eines Hundes, sofern der Fluchtversuch nicht auf einem
Mangel des Zauns beruhte, der im Rahmen der regelmäßigen
Verkehrssicherungspflicht hätte erkannt und behoben werden müssen.
§ 4 Besondere Regelungen für das Gelände und "Spielstunden"
*
Spielstunden/Offene Treffen: Die sogenannten "Spielstunden" sind
unbeaufsichtigte Treffen der Hundeführer. Der Betreiber greift bei
Konfliktsituationen lediglich zur Deeskalation der menschlichen Parteien
ein, um die Fortsetzung der Nutzung zu ermöglichen. Dies begründet
keine Betreuungs- oder Trainingsleistung und keine Haftung des
Betreibers für die Hunde.
Zutrittsbeschränkungen:
Läufige Hündinnen sowie Hunde, die bekanntermaßen aggressiv gegenüber
Menschen oder Artgenossen sind, dürfen den Hundespielstrand nicht
betreten.
Wetter: Bei Sturm und Gewitter ist das Betreten des Hundespielstrandes untersagt.
Gerätenutzung:
Die Geräte (sofern vorhanden) dürfen nur von Hunden in Begleitung des
Hundeführers genutzt werden. Personen (Kinder und Erwachsene) dürfen die
Geräte nicht betreten oder besteigen. Bei der Gerätenutzung besteht
Leinenpflicht des Hundes.
§ 5 Ordnung und Sauberkeit
Leinenpflicht: Im Zugangsbereich (zwischen Eingangstor und Spielplatz) herrscht absolute Leinenpflicht.
Hundekot: Hundekot ist sofort und restlos zu entfernen und in den bereitgestellten Mülltonnen zu entsorgen.
Fütterung:
Das Füttern von Hunden (abgesehen von kleinen Trainingsleckerlis) ist
verboten, um Ressourcenverteidigung zu vermeiden.
Der Hundespielstrand ist so zu hinterlassen, wie er vorgefunden wurde. Müll ist in den dafür vorgesehenen Tonnen zu entsorgen.
Rick‘s Beach / Hundespielstrand