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Ihr Strandbad, Cafe & Lounge
am Freizeitsee Menzelen-Ost
Gester Str. 35, 46519 Alpen
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Rick's Hundespielstrand
Ricks-Beach.de
Am Freizeitsee Menzelen
Gesterstrasse 35
46519 Alpen-Menzelen

Allgemeine Geschäftsbedingungen: (AGB‘s) 25  für Rick's Hundespielstrand

Rick's Beach Hundespielstrand
Gesterstr. 35 46519 Alpen

§ 1 Geltungsbereich, Nutzung und Aufsicht.
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Betreiber ("Rick's Beach-  Hundespielstrand") und den Nutzern der Freizeitanlage.
Die Nutzung des Hundespielstrandes erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Hundeführers.
Rick's Hundespielstrand stellt das Gelände lediglich zur Miete für die freie Entfaltung von Hunden und Haltern zur Verfügung. Eine Aufsicht, Betreuung oder Anleitung der Hunde durch den Betreiber findet nicht statt.
Der Hundeführer ist für seinen Hund verantwortlich und muss ihn auf dem Platz jederzeit beaufsichtigen.

§ 2 Haftung des Hundeführers und Nutzungsvoraussetzungen
Versicherungspflicht: Die Nutzung des Hundespielstrandes ist nur mit einer gültigen Hundehalter-Haftpflichtversicherung des jeweiligen Hundes gestattet.
Haftung des Halters: Der Hundeführer haftet uneingeschränkt für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch ihn selbst, seinen Hund oder seine Begleitpersonen auf dem Gelände verursacht werden. Die gesetzliche Tierhalterhaftung bleibt davon unberührt.
Der Hundeführer stellt den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aufgrund von Schäden durch den Hund des Nutzers gegen den Betreiber geltend machen.
Gesundheit: Voraussetzung für die Nutzung ist ein gültiger Impfschutz. Der Hundeführer erklärt, dass sein Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist.
Kosten für tierärztliche Behandlungen, die durch Verletzungen oder Beißereien auf dem Platz entstehen, trägt grundsätzlich allein der jeweilige Besitzer des verletzenden oder verletzten Hundes.

§ 3 Haftung des Betreibers 
Der Betreiber haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Die Haftung für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, wird ausgeschlossen, sofern keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) vorliegt.
Der Betreiber haftet insbesondere nicht für Schäden, die entstehen durch:
Beißereien oder Auseinandersetzungen zwischen Hunden.
Unfälle des Hundes oder des Hundeführers, die nicht auf einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Betreiber beruhen.
Den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände.
Zäune: Die Zäune dienen der Eingrenzung des Bewegungsfreiraums, stellen jedoch keinen absoluten Schutz vor Ausbruch dar. Der Betreiber haftet nicht für den Entlauf eines Hundes, sofern der Fluchtversuch nicht auf einem Mangel des Zauns beruhte, der im Rahmen der regelmäßigen Verkehrssicherungspflicht hätte erkannt und behoben werden müssen.

§ 4 Besondere Regelungen für das Gelände und "Spielstunden"
 * Spielstunden/Offene Treffen: Die sogenannten "Spielstunden" sind unbeaufsichtigte Treffen der Hundeführer. Der Betreiber greift bei Konfliktsituationen lediglich zur Deeskalation der menschlichen Parteien ein, um die Fortsetzung der Nutzung zu ermöglichen. Dies begründet keine Betreuungs- oder Trainingsleistung und keine Haftung des Betreibers für die Hunde.
Zutrittsbeschränkungen: Läufige Hündinnen sowie Hunde, die bekanntermaßen aggressiv gegenüber Menschen oder Artgenossen sind, dürfen den Hundespielstrand nicht betreten.
Wetter: Bei Sturm und Gewitter ist das Betreten des Hundespielstrandes untersagt.
Gerätenutzung: Die Geräte (sofern vorhanden) dürfen nur von Hunden in Begleitung des Hundeführers genutzt werden. Personen (Kinder und Erwachsene) dürfen die Geräte nicht betreten oder besteigen. Bei der Gerätenutzung besteht Leinenpflicht des Hundes.

§ 5 Ordnung und Sauberkeit
Leinenpflicht: Im Zugangsbereich (zwischen Eingangstor und Spielplatz) herrscht absolute Leinenpflicht. 
Hundekot: Hundekot ist sofort und restlos zu entfernen und in den bereitgestellten Mülltonnen zu entsorgen.
Fütterung: Das Füttern von Hunden (abgesehen von kleinen Trainingsleckerlis) ist verboten, um Ressourcenverteidigung zu vermeiden.
Der Hundespielstrand ist so zu hinterlassen, wie er vorgefunden wurde. Müll ist in den dafür vorgesehenen Tonnen zu entsorgen.

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